Der Bundestag hat im Dezember 2006 das Budapester Abkommen oder CMNI (Contrat de Transport Merchandise en Navigation Intérieure) ratifiziert, das im Sommer 2007 in Kraft treten soll. Das bedeutet, dass es nun auch in der Binnenschifffahrt ein internationales Frachtrechtsübereinkommen für grenzüberschreitende Gütertransporte gibt. Liegen nicht ohnehin sowohl der Lade- als auch der Löschhafen im Geltungsbereich des CMNI, so kommt es für seine Anwendung darauf an, ob der jeweilige Frachtvertrag dem Recht eines Zeichnerstaats unterliegt. Fraglich ist schließlich, ob das Budapester Abkommen auch für den Fixkosten- und den Sammelladungsspediteur sowie für Charterverträge gilt.
Zum Inkrafttreten des CMNI
Transportrecht ; 30 , 4 ; 141-145
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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