Die 1999 aufgrund der strukturellen Änderungen im Eisenbahnsektor vereinbarte Reform des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die Änderungen in den beiden Anhängen CIV und CIM vor, welche den Beförderungsvertrag im Personen- bzw. im Güterverkehr regeln. So wurde z. B. die Haftung des Personenbeförderers gegenüber den Reisenden verschärft, und bei der Güterbeförderung wurde die Vertragsfreiheit gestärkt. Ergänzend werden die neuen Anhänge CUV und CUI dargestellt, die das Wagenverwendungsrecht und das Eisenbahninfrastrukturnutzungsrecht betreffen.
Neue Entwicklungen im Eisenbahnrecht anläßlich des Inkrafttretens des Übereinkommens COTIF 1999
Transportrecht ; 30 , 2 ; 45-55
2007-01-01
11 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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