Die Bundesregierung hat im Mai 2007 eine überarbeitete Fassung des erstmalig im Juni 2006 vorgestellten Gesetzentwurfs zur Modernisierung des GmbH-Rechts vorgelegt. Während zur Gründung einer GmbH bisher ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, sollen demnach künftig 10.000 Euro ausreichen. Daneben tritt die völlig neue Möglichkeit, die Gesellschaft praktisch ohne Kapital zu gründen und sie dann statt als GmbH als "Unternehmergesellschaft" zu bezeichnen, bis das Mindestkapital erreicht ist. Weitere Änderungen betreffen z. B. die Kapitalerhaltung, die Gründungsformalitäten und die Geschäftsanteile.
Der Regierungsentwurf des MoMiG - Die Reform des GmbH-Rechts geht in die Endrunde
Der Betrieb ; 60 , 25 ; 1395-1400
2007-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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