Zwar ist eine GmbH nicht verpflichtet, neben dem Abschluss nach dem deutschen Handelsgesetzbuch auch einen solchen nach den "International Financial Reporting Standards" (IFRS) zu erstellen, doch geschieht das zu Informationszwecken oftmals freiwillig. In diesem Fall sind die dem GmbH-Geschäftsführer im Wege der Direktzusage versprochene betriebliche Altersversorgung sowie die zu deren Sicherung abgeschlossene Rückdeckungsversicherung nach dem "International Accouting Standard" (IAS) 19 zu bilanzieren. Dabei stellt sich z. B. die Frage, ob die Versicherungspolice als Planvermögen zu qualifizieren ist und welcher Zeitwert ihr zukommt.
Betriebliche Altersversorgung für GmbH-Geschäftsführer: Bilanzierung von Rückdeckungsversicherungen im Rahmen von IAS 19
Der Betrieb ; 60 , 20 ; 1093-1097
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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