Bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten sind hinsichtlich des Datenschutzes drei Länderkategorien zu unterscheiden: Die Mitgliedsstaaten der EU mit Geltung der einheitlichen EG-Datenschutzrichtlinie, Staaten, die über ein von der EU anerkanntes angemessenes Schutzniveau verfügen wie z. B. die Schweiz oder Kanada und schließlich alle anderen Staaten wie z. B. China oder Indien, bei denen das datenliefernde Unternehmen für die Datensicherheit verantwortlich ist. Die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission für diese dritte Gruppe nehmen sowohl nach § 3 Abs.8 Satz 2 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) als auch nach § 11 BDSG dem Betriebsrat nicht das Recht, auf den Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu bestehen, in der alle wichtigen Details geregelt werden sollten.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Weltweite Datenübertragung


    Untertitel :

    Arbeitnehmerdaten ins Ausland?


    Beteiligte:
    Wedde, Peter (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 2 ; 80-84


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Weltweite Energieperspektiven

    Priddle, Robert | IuD Bahn | 1999


    Weltweite Gerechtigkeit konkret

    Stricker, Stephan | DataCite | 1970



    Weltweite Erfolge des Hochgeschwindigkeitsverkehrs

    Ellwanger, Gunther | Online Contents | 2011