Mit § 8 TzBfG gibt es seit dem 01.01.2001 für Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, sofern keine betrieblichen Gründe dem entgegenstehen. Allerdings wird an das Vorhandensein betrieblicher Gründe hohe Ansprüche gestellt. Nach fast 6 Jahren Erfahrung mit dieser Regelung erläutert der Autor mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung das Verfahren von der Antragstellung über entgegenstehende betriebliche Gründe bis hin zum Gang vor das Arbeitsgericht.
Teilzeitarbeit
Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 11 ; 668-671
2006-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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