Mit Wirkung zum 1.1.1998 wurde die Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne aufgehoben. Die dagegen im Schrifttum geäußerte Kritik und die durch das Inkrafttreten der Insolvenzordnung geänderte Rechtslage führten zu dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.3.2003. Darin sind für den Sanierungsfall verschiedene Steuervergünstigungen vorgesehen, so z. B. die Aufhebung aller Verlustausgleichsbeschränkungen. Hergeleitet werden diese Vergünstigungen aus den allgemeinen Billigkeitsregeln der Abgabenordnung. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Neuregelungen auseinander und untersucht ihre Auswirkungen auf verschiedene Fallgestaltungen.
Sanierung als Steuersparmodell?
Subventionen im Verwaltungswege
Der Betrieb ; 57 , 35 ; 1841-1847
2004-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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