Am 01.10.2004 trat bei der DB AG eine Entschädigung der Fahrgäste bei Verspätung in Kraft, die in den Beförderungsbedingungen verankert ist und dafür sorgte, dass keine Gesetzesänderungen zu Gunsten der Verbraucher in Angriff genommen wurden. Einen Gutschein über nur 20 % des Fahrpreises bei nun über einer Stunde Verspätung gibt es allerdings ausschließlich im Fernverkehr und wenn die DB AG ein Verschulden trifft, so dass mehr als 90 % der Fahrgäste nach wie vor leer ausgehen. Die Erlangung des Gutscheines kann zum Hürdenlauf werden und er ist nur am Schalter einlösbar, was für Bahncard 100-Inhaber ein Problem darstellt und für Andere bedeutet, dass Preisvorteile des Internet- bzw. des Automatenkaufs nicht nutzbar sind.
Viel Lärm um fast nicht
Wenig Ersatz, fast wertlose Gutscheine, dreimal Schlange stehen
derFahrgast ; 24 , 4 ; 38-41
2004-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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