Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 09.09.2003 in einem Urteil (s.a. I0343021) festgestellt, dass auch Bereitschaftsdienste nach deutscher Art Arbeitszeit im Sinne der europäischen Arbeitszeitrichtlinie sind. Entsprechend wird das Arbeitszeitgesetz durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt zum 01.012004 europarechtskonform umgebaut. Im ersten Beitrag werden die rechtspolitischen Etappen und die neuen Regelungen beschrieben. Der zweite Beitrag kommentiert kritisch den langen gerichtlichen und politischen Streit um den Bereitschaftsdienst und weist darauf hin, dass sich dieses Urteil des EuGH explizit nur auf Bereitschaftsdienste bezieht, die in Form der persönlichen Anwesenheit im Betrieb, wie z.B. bei Ärzten im Krankenhaus, geleistet werden.
Bereitschaftsdienst im neuen Arbeitszeitgesetz/Tragödie oder Farce: Der Streit um den Bereitschaftsdienst
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 12 ; 713-721
2003-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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