Unter dem Oberbegriff "Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechte" werden gemeinsame Rechte wie Anhörungsrechte, Mitwirkungsrechte, eingeschränkte Mitbestimmungsrechte und volle Mitbestimmung zusammengefasst. Diese sind nach ihrer Wirkung, der Frage, wie stark der Betriebsrat sich einbringen kann und welche Durchsetzungsmacht er hat, zu unterscheiden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die volle Mitbestimmung, die eingeschränkte Mitbestimmung, die Mitwirkung, die Beratung, die Anhörung, die Unterrichtung und das Initiativrecht des Betriebsrats.
Überblick über die Rechte des Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 4 ; 231-237
2002-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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