Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11.05.2001 den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zum Altersvermögensgesetz (AVmG) zugestimmt. Damit haben die in ihm enthaltenen arbeits- und steuerrechtlichen Neuregelungen des Betriebsrentenrechts auch die parlamentarischen Hürden genommen. Teilweise wurde die Förderung der privaten Altersvorsorge mit der betrieblichen Altersversorgung verkoppelt. Zusätzliche arbeits- und steuerrechtliche Förderungsmaßnahmen sind durchgeführt worden. Schließlich wurde noch ein neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, nämlich die Pensionsfondszusage, eingeführt. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Neuerungen vorgestellt, interpretiert und erste Empfehlungen für die Praxis gegeben werden. Die gesetzlichen Neuregelungen treten ab dem 01.01.2002 in Kraft, falls Spezialvorschriften nichts Abweichendes vorsehen, worauf im Beitrag hingewiesen wird.
Die Neuregelung des Betriebsrentenrechts durch das Altersvermögensgesetz (AVmG)
Der Betrieb ; 54 , 21 ; 1145-1150
2001-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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