Anders als das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtssprechung gelangte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 03.10.2000 in der Rechtssache C-303/98 (SIMAP) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren zu dem Ergebnis, dass jedenfalls der ärztliche Bereitschaftsdienst im Gesundheitswesen "in Form persönlicher Anwesenheit in der Gesundheitseinrichtung" Arbeitszeit im Sinne des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes sei. Von diesem Urteil ausgehend beschäftigt sich der Artikel mit den rechtlichen Grundlagen des Arbeitszeitbegriffs im europäischen und nationalen Arbeitsrecht und den Auswirkungen des gemeinschaftsrechtlichen Arbeitszeitbegriffs auf das deutsche Arbeitsrecht.
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes?
- Zugleich Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 3.10.2000 - Rs. C-303/98 (SIMAP)
Der Betrieb ; 54 , 15 ; 813-818
2001-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit!
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