Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist am 01.01.2001 in Kraft getreten. Kernpunkt der Neuregelungen zur Teilzeitarbeit ist der in § 8 TzBfG normierte Anspruch auf Teilzeitarbeit. Das sich daraus ergebende Verfahren und weitere Neuerungen werden im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf ausführlich dargestellt. Nicht so weitgehend sind die Änderungen hinsichtlich des Rechts der befristeten Arbeitsverträge, die ebenfalls näher erläutert werden.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz
Der Betrieb ; 54 , 3 ; 145-152
2001-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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