Eine Rahmenbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Gesundheitsförderung wird hier anhand eines Beispiels zwischen der Telekom und dem bei ihr gebildeten Gesamtbetriebsrat aufgezeigt. Diese Rahmenbetriebsvereinbarung enthält in den Schlussbestimmungen eine Öffnungsklausel, nach der es den Betriebsparteien möglich ist, weitergehende Regelungen zu treffen. Diese Möglichkeit nutzte der Betriebsrat zur Auffoderung an den Arbeitgeber zum Abschluss einer weitergehenden Betriebsvereinbarung. Eine Betriebsvereinbarung, die über die Rahmenbetriebsvereinbarung hinausgeht, konnte abgeschlossen werden. Die Frage der Präventions- und Rückkehrgespräche stellte sich bei der Erarbeitung der Betriebsvereinbarung als problematisch heraus. Es ist jedoch gelungen die Rechte der Arbeitnehmer mehr zu schützen und die Möglichkeiten des Betriebsrats zu erweitern. Die Verankerung von Gesundheitsteams in der Betriebsvereinbarung konnte erreicht werden. Der Abdruck dieser Vereinbarung ist beigefügt.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Eine Aufgabe (auch) für den Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 2 ; 69-72
2000-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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