Die Berechnung von Überholvorgängen im Straßenverkehr stellt eine elementare Tätigkeit für den gerichtlich tätigen Sachverständigen dar. Die grafisch aufgearbeitete Berechnung der notwendigen Sichtweite stellt eine brauchbare Näherung zur Klärung der Frage, ob bei der vorgelegenen Sichtweite ein gefahrloses Überholen möglich war oder nicht. Für die Länge des Überholweges des überholenden Fahrzeuges spielt es eine entscheidende Rolle, wie lang und wie schnell das vorausfahrende Fahrzeug ist und wie stark das überholende Fahrzeug beschleunigen kann. Mit Hilfe von grafischen Darstellungen, aus denen sich die notwendige freie Sichtweite für ein gefahrloses Überholen eines einzelnen Fahrzeuges mit konstanter Beschleunigung bestimmen läßt, wird am Beispiel gezeigt, daß ein Fahrzeug, welches ein mit konstant 50 km/h vorausfahrendes Fahrzeug überholt, bei einer mittleren Beschleunigung von 1,0 m/s2 eine Überholstrecke von 164,23 m benötigt und damit der Fahrzeuglenker über eine freie Sichtweite von mindestens 362,9 m verfügen muß.


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    Titel :

    Die notwendige freie Sichtweite bei Überholvorgängen


    Beteiligte:
    Schrodt, M. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1996


    Format / Umfang :

    3 Seiten, 4 Bilder



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







    Sichtweite, Erkennbarkeit von Zielen

    Ruppersberg, G. H. | TIBKAT | 1977