Zum Schutz vor Gefahrgütern gilt der rechtliche Rahmen des stoffspezifischen Gesetzesbereiches mit Klassifizierungssystemen, Kennzeichnung (Sicherheitsratschläge, Gefahrenhinweise) und des verkehrsrechtlichen Bereichs mit den Verordnungen für Straßenverkehr (GGVS), Eisenbahnverkehr (GGVE), Binnenschiffverkehr (GGVBinsch), Seeschiffsverkehr (GGVSee) und Luftverkehr (GGV Luft in Vorbereitung). Für die Gefahrgutverpackung gelten die Vorschriften der Gewebeordnung, des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Gefahrgutgesetzes, Chemikaliengesetzes, Sprengstoffgesetzes und Wasserhaushaltsgesetzes. Grundsätzlich sind die 'Allgemeinen Verpackungsvorschriften (GGVS) zu beachten. Bei der Bauartprüfung werden die Verpackungen auf ihre statische und dynamische Belastbarkeit hin untersucht, bei Kunststoffmaterialien ist eine Permeationsprüfung notwendig. Alternative Behältersysteme sind Container, Tanks und insbesondere IBCs (Intermediate Bulk Container) die die Faktoren Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Handhabung und Flexibilität miteinander vereinigen.
Die Gefahrgutverpackung: Ein Instrument zur Verringerung des Sicherheitsrisikos
Dangerous goods package: an instrument to reduce the security risc
Müll und Abfall. Fachzeitschrift für Behandlung und Beseitigung von Abfällen ; 22 , 10 ; 625-630
1990
6 Seiten, 3 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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