Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Kommunen durch eigene Entscheidung die Elektromobilität fördern können. Sie tun dies sowohl in der Ausprägung des öffentlichen Verkehrs, als auch in der Ausprägung des Zweiradverkehrs und sie haben die Möglichkeit, dies auch mit Blick auf die Elektrokraftfahrzeuge zu tun. Hierbei sind jedoch Rahmenbedingungen zu beachten. Die Förderung von Elektromobilität muss für die Gesamtheit der örtlichen Gemeinschaft Vorteile bieten. Gemeinden sind keine fraglos zur Verfügung stehenden Transmissionsriemen für die Umsetzung der Interessen Dritter im Zusammenhang mit der Elektromobilität. Es besteht keine Veranlassung, öffentliche Haushaltsmittel der Kommunen einzusetzen, um politische oder wirtschaftliche Zielsetzungen Dritter umzusetzen. Auch wenn die Kommunen eigene Interessen (z. B. im Bereich des Klimaschutzes, des Schutzes von Anwohnern oder um die Attraktivität der Stadt oder Gemeinde zu heben) verfolgen, müssen die Grenzen der finanziellen und politischen Belastbarkeit der Kommunen beachtet werden. Diese sind nur individuell zu ermitteln.
Welche Rolle kann zukünftig die Elektromobilität in Klein- und Mittelstädten übernehmen?
2014
8 Seiten, Bilder
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Deutsch
Verkehrsorganisation in Klein- und Mittelstädten
TIBKAT | 1984
|Stadtbussysteme in Klein- und Mittelstädten
IuD Bahn | 2000
|Hinweise zur Verkehrsorganisation in Klein- und Mittelstädten
TIBKAT | 1981
|Stadtbus - mobil sein in Klein- und Mittelstädten
TIBKAT | 2000
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