Nach der Ablehnung des ERegG (Eisenbahnregulierungsgesetz) im Bundesrat (5.7.2013) gelten im Eisenbahnsektor weiterhin die regulierungsrechtlichen Vorschriften des AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) und des EIBV (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung). Dies gilt auch für die Service- und Instandhaltungs-Werkstätten (ca. 200 Einrichtungen, dazu die Werkstätten der DB AG) der Bahntechnikhersteller. Die regulatorischen Vorschriften beziehen sich auf die europäische Richtlinie 2001/14/EG wonach Eisenbahnunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen haben müssen. In Deutschland gehen die Regulierungen für Werkstätten über die EG-Richtlinien hinaus, es wird auf eine Monopolstellung bezug genommen, die in Deutschland nicht existiert. Wird die Regulierung für Werkstätten nicht aufgehoben (z.B. durch eine Marktprüfung wie im ERegG vorgesehen), dann drohen den deutschen Werkstättenbetreibern erhebliche Schwierigkeiten beim Marktzugang, da in anderen europäischen Ländern keine bzw. unterhalb der EG-Richtlinienanforderungen liegende regulatorischen Vorschriften für Werkstätten angewendet werden.


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    Titel :

    Zurück auf Los - die Regulierung von Werkstätten als Kollateralschaden?


    Weitere Titelangaben:

    Back to square one - Regulation of maintenance facilities as collateral damage?


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2014


    Format / Umfang :

    4 Seiten, 3 Bilder, 10 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch