An Beispielen wird gezeigt wie Ladegut auf Pick-ups und Muldenkippern korrekt gesichert wird. Grundsätzlich gilt, dass jede Einheit des Ladeguts mit zwei Zurrgurten gesichert werden muss. Gasflaschen dürfen nur mit aufgeschraubter Verschlusskappe transportiert werden. Acetylengasflaschen müssen stehend befördert werden (Hersteller können auch liegenden Transport zulassen, Sonderhinweis). Schweißgeräte müssen mit Gurten nach vorne und der Seite gesichert werden. Das Schlauchgerät muss getrennt gesichert werden. Teile die über die Bordwand hinausragen (auch Gurtratschen) gelten als Überbreite. Bei Kippermulden dürfen Zurrgurte nicht über die Bordwand geführt werden. Neuere Kipper haben einsetzbare Zurrpunkte. Sack- und Palettenware muss mit einer Palette abgedeckt und mit zwei Zurrgurten gesichert werden. Maschinenteile, Mischmaschinen u.ä. müssen ebenfalls durch je zwei Gurte oder Ketten gesichert werden. Transportbehälter für lose Ketten, Gurte u.ä. müssen einen verschließbaren Deckel haben.


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    Titel :

    Pick-up und Kipper neuerer Bauart


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Sichere Arbeit ; 5 ; 22-23


    Erscheinungsdatum :

    2011


    Format / Umfang :

    2 Seiten, 5 Bilder


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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