Im Gegensatz zu Spoilern an Pkw unterliegen Spoiler, die auf dem Fuehrerhausdach von Lkw und Sattelzugmaschinen angebracht werden, nicht der Abnahmepflicht nach Paragraph 19 Abs. 2 StVZO, sofern eine sichere Befestigung und eine Anbringshoehe von mehr als 2 m gewaehrleistet ist. Eine Verletzungsgefahr fuer andere Verkehrsteilnehmer erscheint unter unter Beachtung dieser beiden Forderungen ausgeschlossen. Eine moegliche Verschlechterung des Fahrverhaltens infolge des Spoileranbaus wird in Fachkreisen als unwahrscheinlich angesehen, da die Fahrgeschwindigkeit der betreffenden Fahrzeuge relativ niedrig liegt und die moeglicherweise sich negativ auswirkenden aerodynamisch bedingten Kraefte (die proportional dem Quadrat der Anstroemgeschwindigkeit sind ) im Vergleich zum Fahrzeuggewicht (Achslasten) sehr klein sind. Dennoch erstellen beispielsweise Sachverstaendige des TUEV fuer repraesentative Fahrzeug-Spoiler-Konfigurationen Gutachten, fuer die umfangreiche Fahrversuche und Messungen durchgefuehrt werden. Bei derartigen Pruefungen werden neben der Wirksamkeit im Hinblick auf die Luftwiderstandsverminderung i.d.R. die Druckverhaeltnisse im und am Fuehrerhaus sowie am Aufbau, das Fahrverhalten und die am Fahrzeug angreifenden Kraefte untersucht. Ausserdem wird die Festigkeit des Spoilers und seiner Befestigung begutachtet.
Untersuchung von Dachspoilern an Lkw
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 18 , 9 ; 277-281
1977
5 Seiten, 4 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
LASTKRAFTWAGEN , SPOILER , PERSONENKRAFTWAGEN , FAHRGESCHWINDIGKEIT , BEFESTIGUNG , LAUFTECHNIK , FAHRZEUG , QUADRAT , KONFIGURATION , MESSEN , PRUEFUNG , DRUCKVERHAELTNIS , FESTIGKEIT , FUEHRERHAUS , SACHVERSTAENDIGER , VERKEHRSTEILNEHMER , ANSTROEMGESCHWINDIGKEIT , FAHRZEUGGEWICHT , ACHSLAST , FAHRVERSUCH
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