Die Verträge von Maastricht haben auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einen Schub zur Überlagerung nationalen durch europäisches Recht gebracht. Dies gilt auch im tariflichen Bereich und stellt an die Sozialpartner die Anforderung, europäische Anforderungen in verstärktem Maß zu berücksichtigen. Es gilt, die Einflußgrößen zu erkennen und die Handlungsspielräume des Sozialpartners einzuordnen.
Europäische Aspekte kollektiven Arbeitsrecht
Betrieb ; 51 , 21 ; 1081-1086
1998-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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