Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.8.1997 - 9 AZR 227/96: Der in einem Aufhebungsvertrag vereinbarte Anspruch auf eine Abfindung entsteht dann nicht bereits mit Abschluß des Vertrages, sondern erst zum Ausscheidenstermin, wenn es sich um eine Frühpensionierung handelt und im Vertrag kein früherer Entstehungszeitpunkt bestimmt ist. Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, etwa durch den Tod des Arbeitnehmers, kann der Anspruch nicht entstehen und durch Erbfolge nicht übergehen.


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    Titel :

    Aufhebungsvertrag: Entstehungszeitpunkt des Abfindungsanspruchs - Maßgeblichkeit der getroffenen Vereinbarung



    Erschienen in:

    Betrieb ; 51 , 32 ; 1620-1621


    Erscheinungsdatum :

    1998-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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