Betriebliche Restrukturierung heißt auch Veränderung von Arbeitsaufgaben betroffener Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang wird das Direktionsrecht, die Versetzung, die (Änderungs-)Kündigung und die Betriebsänderung aus arbeitsrechtlicher Sicht betrachtet. Besonders wird auf das Mitbestimmungsrecht (gemäß Betriebsverfassungsrecht) verwiesen.
Arbeitsrechtliche Probleme bei Restrukturierungsvorhaben
Personal ; 48 , 3 ; 166-167
1996-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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