Ende Juni 1995 wurde die Telekommunikations-Verleihungsordnung (TVerleihV) vom BMPT beschlossen. Sie regelt, mit Zustimmung des Regulierungsrates, Inhalt, Umfang und Verfahren des Verleihens von Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation. Sie ermöglicht Regelungen für geschlossene Benutzergruppen (CN=Corporate Network), enthält Regeln für die Zusammenschaltung von Fernmeldeanlagen und für Empfangs- und Verteilanlagen für Rundfunksignale und -anlagen, sowie für Satellitenanlagen. Einzelheiten der Regelungen - z.B. Abgrenzungen und Ausnahmen - und weitere vorbereitete gesetzliche Regelungen werden angesprochen.
Ausnahmen vom Telekommunikationsmonopol auf neuer Rechtsgrundlage
Nachrichtentechnik, Elektronik ; 45 , 4 ; 24
1995-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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