Sind die Bediensteten zwischenstaatlicher Organisationen von Pflichtbeiträgen zur jeweiligen nationalen Sozialversicherung freigestellt, so wird ihre Versorgung entweder durch die Anstellungskörperschaft selbst oder durch besondere Pensionssicherungsfonds gewährleistet; unabhängig hiervon werden eigene Beitragsleistungen in Höhe von etwa 8 % des monatlichen Grundgehaltes zum jeweiligen Versorgungssystem erbracht. Die Strukturen derartiger Pensionsfonds und die Garantien für diese Versorgungssysteme werden dargestellt; der Rechtsschutz der Bediensteten gegen versorgungsrechtliche Maßnahme wird angesprochen. Die Sicherstellung der Versorgung durch von der eigentlichen Verwaltung getrennte Pensionsfonds bietet dabei insgesamt größere Sicherheit für die Gewährleistung der Versorgung.
Versorgungssysteme für Bedienstete internationaler Organisationen
Institutionelle Strukturen der Fonds zur Pensionssicherung
Zeitschrift Beamtenrecht ; 43 , 8 ; 225-231
1995-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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