Sind die Bediensteten zwischenstaatlicher Organisationen von Pflichtbeiträgen zur jeweiligen nationalen Sozialversicherung freigestellt, so wird ihre Versorgung entweder durch die Anstellungskörperschaft selbst oder durch besondere Pensionssicherungsfonds gewährleistet; unabhängig hiervon werden eigene Beitragsleistungen in Höhe von etwa 8 % des monatlichen Grundgehaltes zum jeweiligen Versorgungssystem erbracht. Die Strukturen derartiger Pensionsfonds und die Garantien für diese Versorgungssysteme werden dargestellt; der Rechtsschutz der Bediensteten gegen versorgungsrechtliche Maßnahme wird angesprochen. Die Sicherstellung der Versorgung durch von der eigentlichen Verwaltung getrennte Pensionsfonds bietet dabei insgesamt größere Sicherheit für die Gewährleistung der Versorgung.


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    Titel :

    Versorgungssysteme für Bedienstete internationaler Organisationen


    Untertitel :

    Institutionelle Strukturen der Fonds zur Pensionssicherung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Zeitschrift Beamtenrecht ; 43 , 8 ; 225-231


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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