Vor dem Hintergrund der Umweltprobleme muß der Verkehr teilweise grundlegend neu gestaltet werden. Gute Voraussetzungen hierzu bietet die Bahnreform und die Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), das heißt, die Übertragung von Kompetenz und Finanzverantwortung für den ÖPNV vom Bund auf die Gebietskörperschaften. Die Öffnung des Schienennetzes für Dritte, die Ausschreibung von Leistungen sowie die vertragliche Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Lasten geben Raum für privates Engagement, neue Ideen und mehr Kostenbewußtsein. Aber auch der Bund bleibt als Gesetzgeber und Finanzierungsträger weiterhin in der Pflicht.
Auch Bund bleibt in Verantwortung für den ÖPNV
Nahverkehr ; 13 , 3 ; 6-7
1995-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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