Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93:Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten, für die ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, ist eine Kürzung freiwilliger Sonderzahlungen zulässig und stellt keinen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB dar. Dies kann mittels Betriebsvereinbarung geregelt werden, die insoweit vom Beurteilungsermessen der Betriebspartner gedeckt ist. Eine Anwesenheitsprämie kann ihren Zweck nur erreichen, wenn sie auch künftige Fehltage abstellt, d. h. auf Fehltage,die vor dem Bekanntwerden der Regelung liegen, keine Rücksicht nimmt.
Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 12 , 6 ; 266-269
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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