Für Kleinfeuerungsanlagen der neuen Bundesländer läuft die Übergangsfrist erst am 02.10.1995 aus. Bei wesentlichen Änderungen werden sie wie Neuanlagen behandelt. Je eher der Kessel ausgetauscht wird, desto besser für die Umwelt und desto niedriger die Heizkosten. Bei Kesseln, die älter als 10 Jahre sind, lohnt sich eine Nachbesserung nicht.
Was gilt für die neuen Bundesländer?
Auslauf der Übergangsfrist der 1. BlmSchV (Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung) zum 1. Oktober 1993
Wärmetechnik. Öl + Ga ; 39 , 1 ; 36-37
1994-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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