Das DB-Gütesiegel auf den gebräuchlichen Versandschalteln, bekannt als Einheitsverpackung Nr. 3, sowie auf anderen geprüften Spezialverpackungen darf ab Ende 1994 nicht mehr verwendet werden, da das frühere Bundesbahn-Zentralamt keine Zulassungsgenehmigung mehr hat. Die Einheitsverpackung kann jedoch nach den Fertigungsbedingungen des TÜV Ostdeutschland weiterhin gefertigt werden. Der TÜV informiert die bisherigen Hersteller und bietet die Verwendung eines neuen Gütesiegels an. Auch die DB-Konzerntochter Collico vergibt die Prüfung von Verpackungen an den TÜV Ostdeutschland und andere Organisationen.
Ruhe im Karton
Verpackung
Gefährliche Ladung ; 39 , 8 ; 332-333
1994-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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