Vakuumheber sind Lastaufnahmeeinrichtungen, bei denen ein Hohlraum zwischen einem Saugschalenkörper und der Lastoberfläche gebildet wird. Es gilt die Unfallverhütungsvorschrift "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (VBG 9a). Die Heber müssen so bemessen sein, daß an der Grenze des Arbeitsbereiches die Abreißkraft mind. das 1,5-fache und die Abgleitkraft mind. das 2-fache der Nennlast beträgt. Vertiefungen bis 1 cm werden problemlos abgedichtet. Bei einer Rheinbrücke wurden bis zu 20 t schwere Betonplatten bei deren Ausbau gehoben.
Sicherer Einsatz von Vakuumtransportgeräten
Bau Berufsgenossenschaft ; 1 ; 13-16
1994-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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