Die EWG-Direktive 440/91 verpflichtet die Bahnen der EWG- Länder das Rechnungswesen so zu gestalten, daß die Kosten der Infrastruktur und der Betriebstätigkeit feststellbar sind. 1992 berief die UIC eine Spezialarbeitsgruppe zu Infrastrukturfragen, die hierzu eine Kostengliederung erarbeitete. Eine Analyse der Kostenstruktur von 7 mitteleuropäischen Bahnen ergab einen Anteil der Infrastrukturkosten an den Gesamtkosten der Bahn von 30-42%. Erfahrungen und Grundsätze der SJ, der DB, der US-Bahnen, der britischen Bahnen und der PKP bei der Erarbeitung von Infrastruktur-Nutzungsgebühren werden vermittelt.


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    Titel :

    Zasady ustalania oplat za dostep do infrastruktury kolejowej


    Weitere Titelangaben:

    Grundsätze zur Festlegung von Gebühren für den Zutritt zurEisenbahn-Infrastruktur



    Erschienen in:

    Przeglad Kolejowy ; 12 ; 15-21


    Erscheinungsdatum :

    1993-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Polnisch