Hat ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall oder bedingt durch eine Berufskrankheit Bedarf an notwendigen Hilfsmitteln oder Hilfen, so ist es die gesetzliche Aufgabe der Unfallversicherungsträger, den Betroffenen mit geeigneten Mitteln zu versorgen und dadurch den verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder Verschlimmerungen zu verhüten. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringen und die Versorgungsqualität verbessern zu können, hat die EUK zum 1. April 2012 ein "zentrales Hilfsmittelmanagement" eingeführt. Zur Erlangung der Hilfsmittel oder Hilfen benötigt der betroffene Arbeitnehmer eine fachärztliche Verordnung. Im Beitrag werden Beispielfälle gebracht und erläutert, was genau unter "Hilfe" und "Hilfsmittel" zu verstehen ist sowie nähere Details zur fachärztlichen Verordnung.


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    Titel :

    Die Versorgung mit Hilfsmitteln und Hilfen


    Untertitel :

    Zentrales Hilfsmittelmanagement der EUK


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    EUKDialog ; 4 ; 10-11


    Erscheinungsdatum :

    2012-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch