Die Regeln zum Benachrichtigen von Arbeitsstellen ändern sich mit Bekanntgabe 10 zu Richtlinie 408.01 - 09 zum 10. Juni 2012. Zu den im beitrag erläuterten Änderungen gehört, dass der Umgang mit den Regeln für Fahrdienstleiter einfacher wird, da viele Grundsatzentscheidungen bereits bei der Erstellung der Örtlichen Richtlinien getroffen wurden. Auf der anderen Seite erweitern sich die Anwendungsmöglichkeiten, weil das Benachrichtigen auch im Gegengleis erlaubt ist. Im Beitrag wird der Aufbau, der Grundsatz sowie die Änderungen in Richtlinie 408.01 - 09 erläutert und anhand von Beispielen aus der Praxis demonstriert.
Benachrichtigen von Arbeitsstellen
Mit Bekanntgabe 10 zu Ril 408.01 - 09 geregelt
BahnPraxi ; 5/6 ; 12-14
2012-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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