Um eine Sicherheitsbescheinigung zu erhalten, muss ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) laut der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (Richtlinie 2004/49/EG) ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) einrichten. Ohne diese Sicherheitsbescheinigung ist keine Teilnahme am Eisenbahnbetrieb möglich. Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) liegen seit mehr als drei Jahren hunderte Verfahren auf Erteilung der Sicherheitsbescheinigung für EVU vor, die noch nicht abgeschlossen sind. Doch welche Ursachen hat die lange Verfahrensdauer? Können die EVU die gesetzlichen Anforderungen bzw. die Anforderungen des EBA nicht erfüllen oder kann das EBA den gesetzlichen Anforderungen nicht nachkommen? Um eine Antwort auf diese Fragen zu finden, wird im Beitrag ein Überblick über die gesetzlichen Grundlagen gegeben. Im ersten Teil des Beitrags (Bestell-Nr. I1271524) wurden die europarechtlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheitsbescheinigung beschrieben. Teil 2 beschäftigt sich mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Erteilung der Sicherheitsbescheinigung durch das EBA. Dabei wird u. a. auf den Leitfaden des EBA Vom 18.06.2007 sowie auf die Erläuterungen zum Leitfaden zur Erteilung der Sicherheitsbescheinigungen vom 19.04.2010 eingegangen.
Die Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen - Teil 2
Safety certification for train operating companies - Part 2
EI - Der Eisenbahningenieur ; 63 , 4 ; 40-42
2012-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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