Am 22.9.2008 wurde die 19. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zu ADR-Übereinkommen im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 25 veröffentlicht. Konkret geht es um Maßnahmen zur Minimierung des Risikos von Diebstahl oder Missbrauch gefährlicher Güter. Anlass war die Explosion eines Tankwagens vor der Synagoge in Djerba. Bei Versand, Beförderung oder Empfang einer gewissen Menge dieser Güter ist die Erarbeitung eines Sicherungsplanes vorgeschrieben, der die entsprechenden Maßnahmen beinhaltet. In der Liste sind auch neue Stoffe aufgenommen und die Anzahl der Ausnahmen verringert worden. Der Inhalt des Sicherungsplanes und die Aufgaben der Unternehmen werden genannt. In einer Tabelle sind die gefährlichen Güter mit hohem Gefahrenpotential aufgelistet.
Dem Terrorismus keine Chance
ADR 2009
Gefährliche Ladung ; 56 , 1 ; 32-33
2009-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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