Soll eine Kapitalgesellschaft veräußert werden, so ist es üblich, dass der Erwerber zunächst eine eingehende Unternehmensprüfung durchführt und auf diese Weise z. B. die Risiken abschätzt und den Wert des Unternehmens ermittelt. Diese Praxis hat zur Folge, dass sich auch für die Unternehmensanteile einzelner Gesellschafter regelmäßig nur dann ein Käufer findet, wenn eine derartige "Due-Diligence-Prüfung" ermöglicht wird. Der vorliegende Beitrag untersucht daher, unter welchen Voraussetzungen veräußerungswillige Gesellschafter einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft verlangen können, dass die Unternehmensleitung dieser Maßnahme zustimmt.
Anspruch des veräußerungswilligen Gesellschafters auf Durchführung einer due diligence durch den Erwerbsinteressenten?
Der Betrieb ; 61 , 36 ; 1955-1961
2008-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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