Grundsätzlich ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann die Zahlung von Weihnachtsgeld geltend machen, wenn eine gesonderte Rechtsgrundlage vorliegt, die entweder im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung, im Arbeitsvertrag, in einer Gesamtzusage bzw. Einheitsregel, einer betrieblichen Übung oder im arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verankert ist. Der Beitrag geht zunächst darauf ein, wie viele Arbeitnehmer in Deutschland heute noch Weihnachtsgeld beziehen und beschreibt die Formen für zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers am Ende des Jahres wie z. B. 13. Gehalt, Gratifikation oder eben Weihnachtsgeld und deren Rechtsgrundlage. Weiter werden die mit dem Weihnachtsgeld auftretenden Klauseln und deren Auswirkungen auf den Anspruch auf Sonderzahlungen erläutert. Probleme ergeben sich dabei bei Freiwilligkeits- und/oder Widerrufsvorbehalten des Arbeitgebers und bei Teilzeit- und befristeten Arbeitsverhältnissen. Abschließend wird die Pfändbarkeit und Steuerpflichtigkeit des Weihnachtsgeldes behandelt.


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    Titel :

    Ja, das gibt es noch!


    Untertitel :

    Das "klassische" Weihnachtsgeld


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 10 ; 513-519


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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