Das Gesetz von 2005, das behinderten Menschen den barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln bis spätestens 2015 garantieren soll, wird zwar von allen politischen Parteien und der Bevölkerung für gut geheißen, aber seine Umsetzung stößt immer häufiger an schier unüberwindliche Grenzen. Der Bericht veranschaulicht, wie schwierig es in vielen Fällen ist, behindertengerechte Konstruktionen zu erstellen, um einen ungehinderten Zugang für Rollstuhlfahrer oder anderer bewegungseingeschränkter Personen zu realisieren. Noch schwieriger gestaltet sich die Finanzierung brauchbarer Lösungen und der Frage, wer hat für die Kosten aufzukommen. Es werden im Artikel viele Beispiele dafür aufgeführt, wo Probleme entstehen, aber auch wo diese bereits gelöst wurden. Die Bereitstellung von Behindertenparkplätzen bereitet vielerorts Schwierigkeiten, da diese meist zu klein bzw. zu schmal ausfallen. Das Gesetz verlangt, dass innerhalb jeder Parkzone mindestens 2 % der Stellplätze für Behinderte zu reservieren sind und diese Plätze mindestens 3,3 m breit und wenigstens 7 m lang sein sollen.
Accessibilité: peut-on appliquer la loi de 2005?
Barrierefreier Zugang: Kann das Gesetz von 2005 angewendet werden?
Ville & Transport ; 448 ; 28-43
2008-01-01
16 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Französisch
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