Neben dem allgemeinen Diskriminierungsverbot im Grundgesetz fallen Menschen mit HIV/AIDS aus verschiedenen Gründen unter die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG). In Frage kommen die Merkmale Behinderung, sexuelle Identität, ethnische Herkunft und Mehrfachdiskriminierung. Ferner schränkt eine HIV-Infektion die Arbeitsfähigkeit nicht grundsätzlich ein und sind Dritte auch in medizinischen Berufen nicht grundsätzlich durch Ansteckung gefährdet. Entsprechend hat der Arbeitgeber gegenüber einem Bewerber kein Fragerecht, bedarf die Untersuchung bezüglich HIV/AIDS der Zustimmung des Arbeitnehmers und sind auch bei einer Kündigung die im Beitrag erläuterten rechtlichen Einschränkungen zu beachten.
Gegen HIV/AIDS-Diskriminierung
Schutzmöglichkeiten nach dem AGG
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 4 ; 212-217
2008-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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