Wenn Arbeitgeber umfangreichere Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren, sehen sie oft Rückzahlungsklauseln im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Arbeitnehmer vor. Aus Sicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) sind diese wegen der Einschränkung der Berufsfreiheit nur zulässig, wenn sie dem Arbeitnehmer zumutbar sind und auf einem begründeten sowie zu billigenden Interesse des Arbeitgebers beruhen; das BAG hat dazu in seiner Rechtsprechung Maßstäbe entwickelt. Die rechtlich notwendige Form sowie die Möglichkeiten und Grenzen von Rückzahlungsklauseln (z. B. bei Abbruch der Bildungsmaßnahme, bei Erfolglosigkeit, die Bindungsdauer, die Höhe der Rückzahlung) werden beschrieben. Der Betriebsrat hat kein zwingendes Mitspracherecht bei vertraglichen Regelungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern.
Rückzahlungsklauseln bei betrieblicher Fort- und Weiterbildung
Wann sind sie zulässig?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 3 ; 135-139
2008-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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