Nach dem Eisenbahngesetz von 1996 gehören zum Regionalverkehr der regionale Personen- und Wagenladungsverkehr sowie die Infrastruktur, soweit sie nicht im Besitz der SBB ist. Zur Gewährleistung der Erschließungsfunktion durch den Regionalverkehr müssen Bund und Kantone auf der Basis der Nachfrage ein Angebot erstellen. Wenn z. B. auf einer Linie durchschnittlich mehr als 500 Personen zu befördern sind, soll ein durchgehender Stundentakt mit 18 Kurspaaren angeboten werden. Bei kleineren Verkehrsaufkommen (mindestens 32 Personen pro Tag) sind mindestens vier Kurspaare bereitzustellen und bei noch geringerer Nachfrage ist die Erschließung mit anderen Transportdienstleistungen (Schulbusse, Posttransporte usw.) zu verbinden. Es gibt aber zahlreiche andere zu berücksichtigende Aspekte, die das Grundrecht ländlicher Räume auf Beibehaltung oder die Errichtung neuer Regionalverkehrsangebote einschränken. Die verschiedenen politischen Probleme und das Wirkungsmodell des öffentlichen Regionalverkehrs werden behandelt.
Service Public im Regionalverkehr: Grundversorgungsauftrag als Basis für die Weiterentwicklung des Regionalverkehrs im ländlichen Raum?
Regionen im Umbruch! - Regionalverkehr im Aufbruch?: Veranstaltung zur Zukunft des Regionalverkehrs am 8. März 2007 an der ETH-Zürich
2007-01-01
9 pages
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
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BETRIEB - Weiterentwicklung des ÖPNV im ländlichen Raum
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