Bis Herbst 2007 will das Bundesfinanzministerium die nationalen Dienstvorschriften zur Umsetzung der Zollsicherheitsinitiative erarbeitet haben. Ab 01.01.2008 können dann Unternehmen den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB), auf Englisch Authorized Economic Operator (AEO), beantragen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beantragung gibt es nicht und es gibt drei Arten des AEO: Nur für Erleichterungen im Zollbereich, nur für Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und die Kombination von beidem. Über die AEO-Kriterien, die AEO-Vorteile und die künftige Umsetzung wird berichtet.
Berlin erarbeitet AEO-Vorschriften
Prozedere zur innerbetrieblichen Umsetzung, Antragstellung und Bewilligungsverfahren ab Herbst
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 17 ; 11
2007-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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