Seit 01.09.2006 gilt nach dem entsprechend der EU-Richtlinie 2002/15/EG geänderten Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Kraftfahrer eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 h, die unter bestimmten Bedingungen auf 60 h erhöht werden kann; ferner wurden die Dokumentationspflichten erweitert. Parallel gilt weiterhin mit Vorrang vor dem ArbZG die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85, welche eine maximale Wochenlenkzeit von 74 h ermöglicht. Dieser Widerspruch endet am 11.04.2007 mit Inkrafttreten der neuen Lenk- und Ruhezeiten nach EG-Verordnung 561/06, nach der die wöchentliche Lenkzeit 56 h nicht übersteigen darf. Der Beitrag erläutert die einzelnen Bestimmungen und gibt mit einem Schaubild möglicher Lenk- und Ruhezeiten eine konkrete Übersicht.
Steuern und Sonnen - alles hat seine Zeit
Spezial: Lenk- und Ruhezeiten
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 60 , 127 ; 6
2006-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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