Die 2001 verabschiedete Abfallablagerungsverordnung der Deutschen Bundesregierung schreibt vor, dass die Deponierung von unbehandeltem Abfall aus privaten Haushalten und aus Gewerbe ab 1. Juni 2005 nicht mehr zulässig ist. Obwohl diese und andere Vorschriften darauf abzielen, die Verwendung der natürlichen Ressourcen zu minimieren und die Gefahren, die von abgelagerten Abfallstoffen ausgehen, zu reduzieren, führen diese Rahmenbedingungen letztendlich dazu, dass sich das Transportaufkommen für Abfälle und Wertstoffe tendenziell erhöhen wird. Am Beispiel einer dünn besiedelten Region im Raum Alb-Donau wurde untersucht, ob sich die Schiene für den Transport von Abfällen eignet. Ermittelt wurden dabei betriebswirtschaftliche Kosten (Transport, Umschlag) sowie externe Kosten, die durch Treibhausgas und andere Luftschadstoffemissionen, Lärm und Unfälle verursacht werden.
Schienengestützte Abfalltransporte im ländlichen Raum - Untersuchung für die Region Alb-Donau
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 55 , 4 ; 203-210, 212
2006-01-01
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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