Das Halbeinkünfteverfahren führt dazu, dass bestimmte Einkünfte aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften zur Hälfte von der Einkommensteuer freigestellt sind. Dadurch sinkt die Einkommensteuer, und da diese die Grundlage für die Berechnung der Kirchensteuer darstellt, hätten auch den Kirchen Steuerausfälle gedroht. Um das zu vermeiden, wurde eine Ausnahmeregelung eingeführt, die das Halbeinkünfteverfahren für die Kirchensteuerberechnung neutralisieren sollte. Tatsächlich hat diese Regelung aber zur Folge, dass bei hohen Verlustvorträgen Kirchensteuer festgesetzt wird, obwohl der Steuerpflichtige nicht leistungsfähig ist.
Mindestkirchensteuer im Halbeinkünfteverfahren - Wie sich ein guter gesetzgeberischer Ansatz zu einem schlechten Gesetz entwickelt hat
Der Betrieb ; 58 , 40 ; 2157-2159
2005-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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