Seit 01.01.2005 ist eine neue Gefahrstoffverordnung in Kraft, deren Rechtsgrundlage nun das neugestaltete Arbeitsschutzrecht in Deutschland bildet. Neben neuen Begriffen und einer zwingend vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen gilt ein Schutzstufenkonzept mit 4 Stufen der Gefährdung. Über die Veränderungen, u.a. auch im arbeitsmedizinischen Bereich, wird berichtet. Dem Beitrag ist eine kurze Checkliste für Arbeitgeber angefügt.
Die neue Gefahrstoffverordnung
EUKDialog ; 2 ; 2-5, 18
2005-01-01
17 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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