Es ist gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Beschäftigten und ihre Vertreter über Verlagerungen des Unternehmens informiert werden müssen. Auch wenn es Kompetenzüberschneidungen zwischen Wirtschaftsausschuss und Europäischem Betriebsrat gibt, haben beide Gremien einen eigenständigen Anspruch auf Informationen über eine geplante Produktionsverlagerung. Dieses Recht wurde im Streitfall zwischen dem schweizerischen Forbo-Konzern und dem Betriebsrat mit dem Beschluss des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Niedersachsen vom 01.09.2004 (Fristsetzung zur Bildung einer Einigungsstelle zur Klärung der Zuständigkeiten des Wirtschaftsausschusses) gestärkt. Weitere Informationen zur europäischen Betriebsratsarbeit finden sich auch im Internet unter www.euro-betriebsrat.de (Stand 08/2005).
Die Forbo-Entscheidung
Oder wie wichtig ein Zusammenwirken von Wirtschaftsausschuss und Europäischem Betriebsrat ist
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 4 ; 207-208
2005-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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