Um die Bilanzklarheit zu erhöhen, sind im Dezember 2004 verschiedene Änderungen für Abschlüsse nach dem Standard IAS 19 veröffentlicht worden. Diese betreffen zunächst die Buchung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, für die eine "dritte Option" nach britischem Vorbild eingeführt wurde. Die zweite Änderung weitet die Offenlegungsvorschriften für Pensionspläne aus, die innerhalb eines Konzerns oder konzernübergreifend eine gemeinschaftliche Versorgungseinrichtung mehrerer Arbeitgeber darstellen. Drittens werden mehr "Anhangangaben" als bisher gefordert, was eine Annäherung an den US-Standard darstellt.
Pensionsverpflichtungen im IFRS-Abschluss - Die Neuerungen in IAS 19 vom Dezember 2004
Der Betrieb ; 58 , 6 ; 293-297
2005-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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