In den letzten Jahren wurden drei EU-Richtlinien zur Verwirklichung von Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verabschiedet. Ziel der Richtlinie 2000/78/EG ist die Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur Bekämpfung von Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Die Richtlinie 2000/43/EG strebt die Bekämpfung rassistischer Diskriminierung sowie die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft an. Die 2002 verabschiedete Richtlinie 2002/73/EG schließlich novelliert die aus dem Jahr 1975 stammende Richtlinie 76/207/EWG zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Beruf. Im Beitrag werden die verschiedenen neuen Antidiskriminierungsrichtlinien mit Beispielen für besondere Regelungen und Praktiken beleuchtet.


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    Titel :

    Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien


    Untertitel :

    Teil 1: Inhalt der Antidiskriminierungsrichtlinien


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 3 ; 142-147


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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