In Fortsetzung von I0340471 werden weitere Aspekte des Kaufvertrages nach den Regelungen der §§ 433 bis 437 BGB abgehandelt. Zur Leistungspflicht des Verkäufers gehört die Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln; hat der Käufer die Sache angenommen, obliegt ihm nach § 363 BGB im Falle eines Mangels dessen Nachweis. Er kann dann Nacherfüllung, Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. mindern. Mögliche Sach- und Rechtsmängel werden mit Beispielen erläutert.


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    Titel :

    Das Bürgerliche Gesetzbuch


    Untertitel :

    Schuldrecht - Besonderer Teil/Der Kaufvertrag - Teil 2


    Beteiligte:
    Evert, Evert (Autor:in)

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 32 , 4 ; 251-255


    Erscheinungsdatum :

    2004-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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